Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Disziplinarrecht
Dis|zi|p|li|nar|recht, das:1. Teil des Beamtenrechts, das die Rechtsvorschriften enthält, nach denen dienstliche Verfehlungen von Beamten geahndet werden.
2. Berechtigung, das Disziplinarrecht (1) auszuüben.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Disziplinarrecht