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Disziplinarmaßnahme
Dis|zi|p|li|nar|maß|nah|me, die:rechtliche Maßnahme gegen die dienstliche Verfehlung eines Beamten:
Um Disziplinarmaßnahmen aus dem Wege zu gehen, schied sie dann freiwillig aus dem Polizeidienst aus (Welt 15. 9. 62, 7);
Die Möglichkeit von Disziplinarmaßnahmen gegen den … Oberstaatsanwalt werde noch geprüft (Welt 25. 11. 61, 2).
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