Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
disziplinarisch
dis|zi|p|li|na|risch :1. die ↑ "Disziplin" (1), Dienstordnung betreffend; dem Disziplinarrecht entsprechend:
disziplinarische Maßnahmen, Strafen;
gegen jemanden disziplinarisch vorgehen.
2. mit gebotener Strenge, Härte [vorgehend, operierend]:
er wurde disziplinarisch bestraft.
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