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Diskriminierungsverbot
Dis|kri|mi|nie|rungs|ver|bot, das (Rechtssprache):durch Gesetz oder Vertrag festgelegte Bestimmung, die eine Benachteiligung von Personen[gruppen] aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Parteizugehörigkeit o. Ä. verbietet.
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