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Differenzgeschäft
Dif|fe|rẹnz|ge|schäft, das (Börsenwesen):Börsengeschäft, bei dem nicht Lieferung und Bezahlung des Kaufobjekts, sondern nur die Zahlung der Differenz zwischen vereinbartem Preis und Markt- oder Börsenpreis am Erfüllungstag vereinbart ist.
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