Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Diensteid
Dienst|eid, der:Eid, der beim Antreten eines Dienstes geleistet wird und der zu treuer Pflichterfüllung [und zur Wahrung des Gesetzes] verpflichtet:
diese Amtspflicht wird zudem bekräftigt durch den von jedem Beamten zu leistenden Diensteid (NJW 18, 2. 5. 84, 1 004);
einen auf den Diensteid nehmen (umgangssprachlich scherzhaft; [von Beamten] im Dienst ein Glas Schnaps, Alkohol zu sich nehmen; paradoxe Anspielung auf das dienstliche Alkoholverbot, das durch Alkoholgenuss bekräftigt werden soll).
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