Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
[D]
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Dienstbarkeit
Dienst|bar|keit, die; -, -en:1. (selten)
a) das Tätigsein (als Diener o. Ä.):
An den verschiedenen Stätten ihrer Dienstbarkeit war ihr nie etwas Schlimmeres begegnet als dann und wann eine Rüge (Werfel, Himmel 145);
b) Gefälligkeit, dienstbare Handlung:
eine der Ideen, wie für den Kunden echte Dienstbarkeiten über den unmittelbaren Einkauf hinaus geboten werden können (Vorarlberger Nachr. 9. 11. 68, o. S.)
2.
a) (gehoben) Abhängigkeit:
er war in die Dienstbarkeit seiner Geldgeber geraten;
Ü weil … sie selbst die Sprache in ihre Dienstbarkeit (Verfügungsgewalt) brachte (A. Zweig, Grischa 452);
b) (Geschichte) Untertänigkeit, Leibeigenschaft:
die Dienstbarkeit der Bauern im Mittelalter.
3. (Rechtssprache) dingliches Recht zur beschränkten Nutzung eines Grundstücks oder beim Nießbrauch auch zur Nutzung einer beweglichen Sache oder eines Rechtes:
das Wegerecht gehört zu den Dienstbarkeiten.
Dienst|bar|keit, die; -, -en:1. (selten)
a)
An den verschiedenen Stätten ihrer Dienstbarkeit war ihr nie etwas Schlimmeres begegnet als dann und wann eine Rüge (Werfel, Himmel 145);
b) Gefälligkeit, dienstbare Handlung:
eine der Ideen, wie für den Kunden echte Dienstbarkeiten über den unmittelbaren Einkauf hinaus geboten werden können (Vorarlberger Nachr. 9. 11. 68, o. S.)
2.
a) (gehoben) Abhängigkeit:
er war in die Dienstbarkeit seiner Geldgeber geraten;
Ü weil … sie selbst die Sprache in ihre Dienstbarkeit (Verfügungsgewalt) brachte (A. Zweig, Grischa 452);
b) (Geschichte) Untertänigkeit, Leibeigenschaft:
die Dienstbarkeit der Bauern im Mittelalter.
3. (Rechtssprache) dingliches Recht zur beschränkten Nutzung eines Grundstücks oder beim Nießbrauch auch zur Nutzung einer beweglichen Sache oder eines Rechtes:
das Wegerecht gehört zu den Dienstbarkeiten.