Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
de jure
de ju|re [mittellateinisch, zu lateinisch ius, 1"Jus"]:von Rechts wegen, rechtlich betrachtet, formalrechtlich; der formellen Rechtslage zufolge, jedoch ohne Rücksicht auf tatsächliche Umstände:
einen Staat de jure anerkennen;
der Vertrag ist de jure gültig;
Wenn man Chef bleiben wollte, nicht nur de j., das ging auch anders lange, sondern de facto (Kant, Impressum 115).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: de jure