Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Conubium
Co|nu|bi|um, das; -s, …bien [lateinisch conubium = Ehe(recht), zu: nubere = heiraten]:1. (im römischen Recht) Fähigkeit bestimmter Personen, miteinander eine gültige Ehe einzugehen (z. B. bei Gleichheit des Standes).
2. (Sozialgeschichte) meist durch Vereinbarung der beiderseitigen Eltern geschlossene Ehe unter Berücksichtigung u. a. von Stand, Ansehen, Gesundheit, Fortpflanzungsfähigkeit, Vermögen:
Es möchte auch scheinen, formalrechtlich sei jeder Staat befugt, Rassenunterscheidungen zu machen, Conubien zu verbieten (NJW 19, 1984, 1086).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Conubium