Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Cash-and-carry-Klausel
Cash-and-car|ry-Klau|sel ['kæʃənd'kæri…], die (Wirtschaft):Vertragsklausel im Überseehandel, wonach der Käufer, die Käuferin die Ware bar bezahlen und im eigenen Schiff abholen muss.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Cash-and-carry-Klausel