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Bürgschaft
Bụ̈rg|schaft, die; -, -en [mittelhochdeutsch bürgeschaft]:1. (Rechtssprache) Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen:
eine Bürgschaft übernehmen.
2. Garantie, Gewähr:
für jemanden, etwas Bürgschaft leisten.
3. Betrag, mit dem ↑ {{link}}gebürgt{{/link}} (2) wird:
eine hohe Bürgschaft [von 150 000 Euro].
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