Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bürger
Bụ̈r|ger, der; -s, - [mittelhochdeutsch būrger, burgære, althochdeutsch burgāri, ursprünglich = Burgverteidiger, dann: Burg-, Stadtbewohner; im Althochdeutschen umgebildet aus einer alten Zusammensetzung (1. Bestandteil zu ↑ "Burg", 2. Bestandteil zu ↑ "wehren")]:1. a) Angehöriger eines Staates:
die Bürger der Bundesrepublik;
Liegt unseren Gesetzeshütern weniger daran, dass Bürger vor Schwindlern geschützt werden? (DM 5, 1966, 5);
gerade in der Demokratie ist es die Aufgabe des Staatsmannes, den Bürger (die Bürger eines Staates) zu erziehen (Dönhoff, Ära 50);
akademischer Bürger (veraltend; Student);
Bürger in Uniform (Soldat der deutschen Bundeswehr; Modell, das die soldatischen Pflichten aus den staatsbürgerlichen Rechten ableitet);
b) Einwohner einer Gemeinde:
die Bürger der Stadt wählen den Gemeinderat;
Seebaum war der gewichtigste Bürger der Stadt (Kirst, Aufruhr 10).
2. Angehöriger des bestimmten Traditionen verhafteten Mittelstandes:
ein angesehener, biederer, fleißiger, satter, behäbiger, wohlhabender Bürger;
Stiller war im Grunde immer ein Bürger (Frisch, Stiller 154);
dass sein Bruder ein solider Mieter sei, … jedenfalls aus der Sicht eines eingesessenen Bürgers (Kühn, Zeit 206).
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