Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bürgen
bụ̈r|gen [mittelhochdeutsch bürgen, althochdeutsch purigōn = appellieren, sich berufen]:1. a) mit seiner eigenen Person, aufgrund seines Ansehens für jemanden, etwas einstehen:
[jemandem] für die Richtigkeit der Angaben bürgen;
für jemandes Zuverlässigkeit bürgen;
mit meinem Namen hatte ich für diese Eintragung gebürgt (Fallada, Herr 31);
Wir haben … nur mit halbem Gewissen bei dem Konsul … für den Mann bürgen können (Seghers, Transit 163);
K meine Rechnung bürgt – Ihr oder Sittah (Lessing, Nathan II, 9);
b) Gewähr dafür bieten, dass etwas der Erwartung, jemandes Wünschen entsprechend beschaffen ist:
der Name bürgt für Qualität.
2. (Rechtssprache) eine ↑ "Bürgschaft" (1) leisten:
er hat für einen anderen gebürgt und muss nach dessen Konkurs mit seinem Vermögen eintreten.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: bürgen