Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bürge
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mittelhochdeutsch bürge, althochdeutsch burgeo, zu ↑ "borgen", ursprünglich = jemand, der für Verliehenes bürgt]:1. a) jemand, der für jemanden, etwas ↑ {{link}}bürgt{{/link}} (1 a):
du bist mir Bürge für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit;
der Mann … war hier der Bürge für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333);
b) etwas, was für etwas bürgt, Gewähr bietet:
der Name der Firma ist Bürge für Qualität.
2. (Rechtssprache) jemand, der gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht:
er braucht für seinen Kredit zwei Bürgen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bürge