Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Bürge
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mittelhochdeutsch bürge, althochdeutsch burgeo, zu ↑ "borgen", ursprünglich = jemand, der für Verliehenes bürgt]:1. a) jemand, der für jemanden, etwas ↑ {{link}}bürgt{{/link}} (1 a):
du bist mir Bürge für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit;
der Mann … war hier der Bürge für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333);
b) etwas, was für etwas bürgt, Gewähr bietet:
der Name der Firma ist Bürge für Qualität.
2. (Rechtssprache) jemand, der gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht:
er braucht für seinen Kredit zwei Bürgen.
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mittelhochdeutsch bürge, althochdeutsch burgeo, zu ↑ "borgen", ursprünglich = jemand, der für Verliehenes bürgt]:1. a) jemand, der für jemanden, etwas ↑ {{link}}bürgt{{/link}} (1 a):
du bist mir Bürge für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit;
der Mann … war hier der Bürge für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333);
b) etwas, was für etwas bürgt, Gewähr bietet:
der Name der Firma ist Bürge für Qualität.
2. (Rechtssprache) jemand, der gegenüber einem Gläubiger, einer Gläubigerin für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht:
er braucht für seinen Kredit zwei Bürgen.