Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Bund
1Bụnd, der; -[e]s, Bünde [mittelhochdeutsch bunt, eigentlich = Bindendes, Gebundenes, zu ↑ "binden"]:1. a) Vereinigung [zu gemeinsamem Handeln]:
der Bund der Steuerzahler;
ein Bund zwischen drei Staaten;
einen Bund schließen, lösen;
einem Bund angehören, beitreten;
Ü der Dritte im Bunde (der dritte Teilnehmer; nach Schiller, Die Bürgschaft);
Stille und Kälte im festen Bund (Strauß, Niemand 216);
☆ der Alte, der Neue Bund (christliche Religion; das Alte, Neue Testament);
den Bund der Ehe eingehen, den Bund fürs Leben schließen (gehoben; heiraten);
mit jemandem im Bunde sein/stehen (mit jemandem verbündet sein);
b) föderativer Gesamtstaat (im Gegensatz zu den Ländern):
der Bund und die Länder;
Die Abgeordnete … bescheinigte dem Bund, er nähme den Umweltschutz »verdammt ernst« (natur 4, 1987, 18);
In Graz wurde der »Verein Steirische Eisenstraße« konstituiert … Dem Verein gehören der Bund, das Land und die Gemeinden entlang der Eisenstraße an (Oberösterr. Nachrichten 10. 3. 87, 8);
c) (umgangssprachlich) Kurzform von ↑ "Bundeswehr":
er ist beim Bund (macht seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr).
2. Einfassung eines Rocks, einer Hose in der Taille durch einen festen Stoffstreifen oder ein Gurtband:
den Bund [der Hose] öffnen, weiter machen; die Hose am Bund weiter machen.
3. Querleiste auf dem Griffbrett von Zupfinstrumenten:
einen Ton auf dem ersten Bund greifen.
2Bụnd, das; -[e]s, -e, österreichisch: der; -[e]s, Bünde (als Maß- und Mengenangabe:) - [mittelhochdeutsch bunt, eigentlich = Gebundenes]:
etwas, was [in bestimmter Menge oder Anzahl] zu einem Bündel zusammengebunden ist:
ein Bund Radieschen;
fünf Bund/Bunde, (österreichisch:) Bünde Stroh.
1Bụnd, der; -[e]s, Bünde [mittelhochdeutsch bunt, eigentlich = Bindendes, Gebundenes, zu ↑ "binden"]:1. a) Vereinigung [zu gemeinsamem Handeln]:
der Bund der Steuerzahler;
ein Bund zwischen drei Staaten;
einen Bund schließen, lösen;
einem Bund angehören, beitreten;
Ü der Dritte im Bunde (der dritte Teilnehmer; nach Schiller, Die Bürgschaft);
Stille und Kälte im festen Bund (Strauß, Niemand 216);
☆ der Alte, der Neue Bund (christliche Religion; das Alte, Neue Testament);
den Bund der Ehe eingehen, den Bund fürs Leben schließen (gehoben; heiraten);
mit jemandem im Bunde sein/stehen (mit jemandem verbündet sein);
b) föderativer Gesamtstaat (im Gegensatz zu den Ländern):
der Bund und die Länder;
Die Abgeordnete … bescheinigte dem Bund, er nähme den Umweltschutz »verdammt ernst« (natur 4, 1987, 18);
In Graz wurde der »Verein Steirische Eisenstraße« konstituiert … Dem Verein gehören der Bund, das Land und die Gemeinden entlang der Eisenstraße an (Oberösterr. Nachrichten 10. 3. 87, 8);
c)
er ist beim Bund (macht seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr).
2. Einfassung eines Rocks, einer Hose in der Taille durch einen festen Stoffstreifen oder ein Gurtband:
den Bund [der Hose] öffnen, weiter machen; die Hose am Bund weiter machen.
3. Querleiste auf dem Griffbrett von Zupfinstrumenten:
einen Ton auf dem ersten Bund greifen.
2Bụnd, das; -[e]s, -e, österreichisch: der; -[e]s, Bünde (als Maß- und Mengenangabe:) - [mittelhochdeutsch bunt, eigentlich = Gebundenes]:
etwas, was [in bestimmter Menge oder Anzahl] zu einem Bündel zusammengebunden ist:
ein Bund Radieschen;
fünf Bund/Bunde, (österreichisch:) Bünde Stroh.