Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Brennrecht
Brẹnn|recht, das:Recht zu ↑ "brennen" (6 c):
So erhält auch heute nur derjenige ein Brennrecht, der einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält, bei dem brennbares Material anfällt (Rheinpfalz 19. 1. 87, 8).
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