Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
borgen
bọr|gen [mittelhochdeutsch borgen, althochdeutsch bor[a]gēn, ursprünglich = auf etwas achthaben, jemanden verschonen (mit einer Zahlungsforderung)]:1. ↑ "leihen" (1):
jemandem Geld, ein Buch borgen;
er borgt nicht gern;
Dann musste die Frau für sich und die vier Kinder borgen und betteln (G. Vesper, Laterna 22).
2. ↑ "leihen" (2):
ich habe [mir] bei ihr/von ihr ein Buch/das Geld für die Reise geborgt;
er hat den Frack nur geborgt;
Ü diese Ideen hat er wohl [von seinem Lehrer] geborgt (scherzhaft; übernommen, ohne den Urheber zu nennen);
Einen Baum stehlen, das ist gemein, aber sich einen borgen, das geht (Schnurre, Bart 54);
S Borgen bringt Sorgen (man soll es vermeiden, Schulden zu machen).
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