Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bleiberecht
Blei|be|recht, das (Rechtssprache):Recht des Aufenthalts von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Inland (z. B. in Form einer Aufenthaltserlaubnis, -berechtigung):
»Ehemalige [vietnamesische] Vertragsarbeiter der DDR erhalten das Bleiberecht in Form einer alle zwei Jahre zu erneuernden Aufenthaltsbefugnis, wenn sie eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachweisen können« (Tagesspiegel 4. 4. 99, 4).
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