Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
billig
bịl|lig [mittelhochdeutsch billich, althochdeutsch billīh = recht, angemessen, gemäß, wohl zu ↑ "Bild" und ursprünglich = wunderkräftig, wirksam]:1. niedrig im Preis, nicht teuer, für verhältnismäßig wenig Geld [zu haben]:
billiges Obst;
billige Arbeitskräfte;
ein erstaunlich billiger (umgangssprachlich; niedriger) Preis;
billige (umgangssprachlich; niedrige) Mieten;
die Wohnung, das Essen ist billig, könnte billiger sein;
dieses Buch ist nicht ganz billig (ziemlich teuer);
billig (günstig) einkaufen (umgangssprachlich auch verhüllend; stehlen, entwenden);
eine Ware billig machen;
Ü er ist noch mal billig davongekommen (umgangssprachlich; hat nur wenig Strafe oder Schelte bekommen);
Camping wäre mir lieber gewesen, da hätten wir für billiges Geld (ugs.; sehr billig, für wenig Geld) selbst kochen können (Loest, Pistole 207);
gebrauchter Gasherd billig abzugeben (Zeitungsanzeige);
Was denn sonst? So billig kommen wir nie wieder weg. Die restlichen acht Monate sitzen wir im Namen des Volkes auf einer Backe ab (Bieler, Bär 353);
K das alte wacklige Klavier, welches ihm der Vater für ein Billiges (für wenig Geld) gemietet … hat (Raabe, Chronik 74).
2. (abwertend)
a) von minderer Qualität:
billigen Schnaps trinken;
sie trug ein billiges Kleidchen;
b) vordergründig, einfallslos, geistlos o. ä. und daher ohne die erhoffte Wirkung:
eine billige Ausrede;
ein billiger Trick;
das ist ein billiger Trost;
Nach diesem billigen und kitschigen Anklägerpathos … (Mostar, Unschuldig 108);
Auf ihn zu schimpfen sei zu billig, schließlich vermehre sich der öffentliche Dienst nicht von selbst (Augsburger Allgemeine 22./23. 4. 78, 13).
3. (Rechtssprache, sonst veraltend) angemessen, berechtigt:
ein billiges Verlangen;
etwas ist [nur] recht und billig (ist [nur] gerecht);
man sollte sich nicht mehr als billig darüber aufregen;
billig (gerecht) denken;
billig denkende (rechtschaffene, redliche) Leute;
war über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits … nach billigem Ermessen … zu entscheiden (NJW 19, 1984, 1103).
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