Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bezugsschein
Be|zugs|schein, Be|zug|schein, der:Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt:
etwas auf, durch Bezugsschein bekommen;
bei der Ausgabestelle für Kleiderkarten gab es Bezugsscheine für Trauerkleidung (Grass, Hundejahre 339).
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