Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Bezug
Be|zug, der; -[e]s, Bezüge [vgl. mittelhochdeutsch bezoc = Unterfutter]:1. a) etwas, womit etwas bezogen, überzogen wird; Überzug:
der Bezug des Kissens, der Polstermöbel;
die Bezüge wechseln;
b) etwas (Saiten, Bogenhaare), womit etwas bespannt wird; Bespannung:
den Bezug einer Geige, des Bogens erneuern.
2. a) das ↑ {{link}}Beziehen{{/link}} (3) durch Kauf, Erwerb:
der Bezug von Zeitschriften;
der Bezug von Waren aus dem Ausland unterliegt den Zollbestimmungen;
b) das ↑ {{link}}Beziehen{{/link}} (2 a):
der Bezug des neuen Hauses.
3. Gehalt, Einkommen:
Die OKA-Chefs sollten künftig nur mehr 14 Bezüge erhalten. Noch vor wenigen Jahren waren 17 Gehälter Usus gewesen (Wochenpresse 13, 1984, 25);
Fremuth selbst bestätigt, dass sein eigener Bezug … »durchaus angemessen« ist (profil 26. 3. 84, 31).
4. ↑ "Beziehung" (2), Zusammenhang; sachliche Verbindung, Verknüpftheit:
etwas hat Bezug auf jemanden, etwas;
den Bezug zu etwas herstellen;
Spielen aber ist … ein soziale Bezüge herstellender Vorgang (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 17);
Es war auch nicht so, dass der Name urplötzlich und ohne jeden Bezug fiel (Weber, Tote 177);
☆ auf etwas Bezug nehmen (Amtssprache, Kaufmannssprache; sich auf etwas beziehen: wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom …);
in Bezug auf jemanden, etwas (was jemanden, etwas betrifft, angeht; bezüglich, hinsichtlich: in Bezug auf den neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können; Modelle mit Dieselmotoren, welche den verschärften Vorschriften in Bezug auf Lärm und Abgas Rechnung tragen [NZZ 12. 10. 85, 30]);
mit/unter Bezug auf etwas (Amtssprache, Kaufmannssprache; Bezug nehmend auf etwas).
Be|zug, der; -[e]s, Bezüge [vgl. mittelhochdeutsch bezoc = Unterfutter]:1. a) etwas, womit etwas bezogen, überzogen wird; Überzug:
der Bezug des Kissens, der Polstermöbel;
die Bezüge wechseln;
b) etwas (Saiten, Bogenhaare), womit etwas bespannt wird; Bespannung:
den Bezug einer Geige, des Bogens erneuern.
2. a)
der Bezug von Zeitschriften;
der Bezug von Waren aus dem Ausland unterliegt den Zollbestimmungen;
b) das ↑ {{link}}Beziehen{{/link}} (2 a):
der Bezug des neuen Hauses.
3.
Die OKA-Chefs sollten künftig nur mehr 14 Bezüge erhalten. Noch vor wenigen Jahren waren 17 Gehälter Usus gewesen (Wochenpresse 13, 1984, 25);
Fremuth selbst bestätigt, dass sein eigener Bezug … »durchaus angemessen« ist (profil 26. 3. 84, 31).
4. ↑ "Beziehung" (2), Zusammenhang; sachliche Verbindung, Verknüpftheit:
etwas hat Bezug auf jemanden, etwas;
den Bezug zu etwas herstellen;
Spielen aber ist … ein soziale Bezüge herstellender Vorgang (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 17);
Es war auch nicht so, dass der Name urplötzlich und ohne jeden Bezug fiel (Weber, Tote 177);
☆ auf etwas Bezug nehmen (Amtssprache, Kaufmannssprache; sich auf etwas beziehen: wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom …);
in Bezug auf jemanden, etwas (was jemanden, etwas betrifft, angeht; bezüglich, hinsichtlich: in Bezug auf den neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können; Modelle mit Dieselmotoren, welche den verschärften Vorschriften in Bezug auf Lärm und Abgas Rechnung tragen [NZZ 12. 10. 85, 30]);
mit/unter Bezug auf etwas (Amtssprache, Kaufmannssprache; Bezug nehmend auf etwas).