Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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bezeugen
be|zeu|gen:1. [mittelhochdeutsch beziugen] über, für etwas Zeugnis ablegen; etwas als Zeuge, Zeugin erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen:
er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt;
ich kann [dir] bezeugen, dass …;
der Ort ist schon im 8. Jahrhundert bezeugt (urkundlich nachgewiesen);
seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit;
Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu bezeugen! (Konsalik, Promenadendeck 380);
Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu bezeugen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56).
2. (seltener) ↑ "bezeigen" (1).
be|zeu|gen
er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt;
ich kann [dir] bezeugen, dass …;
der Ort ist schon im 8. Jahrhundert bezeugt (urkundlich nachgewiesen);
seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit;
Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu bezeugen! (Konsalik, Promenadendeck 380);
Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu bezeugen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56).
2. (seltener) ↑ "bezeigen" (1).