Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bewilligungspflichtig
be|wịl|li|gungs|pflich|tig (besonders schweizerische Amtssprache):genehmigungspflichtig:
dass Klimaanlagen in der Schweiz bewilligungspflichtig sind (CCI 9, 1985, 7);
Zu den Pflichten der Organisatoren von bewilligungspflichtigen Kundgebungen gehört die Sicherstellung eines angemessenen Ordnungsdienstes (NZZ 23. 10. 2004, 14).
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