Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bewilligen
be|wịl|li|gen [zu gleichbedeutend mittelhochdeutsch willigen, zu ↑ "willig"]:(besonders offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen:
[jemandem] einen Kredit bewilligen;
man hat ihr zwei Mitarbeiter bewilligt;
die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden;
nur staatlich bewilligtes Holz prasselt in den Öfen (A. Kolb, Schaukel 38);
jemandem eins/eine/ein Ding bewilligen (salopp; jemandem eine Ohrfeige geben; einen Schlag, Stoß, Tritt versetzen).
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