Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bewehren
be|weh|ren [zu 1"Wehr"]:1. a) mit Waffen, Anlagen o. Ä. zum Schutz gegen Angriffe versehen:
die Burg war mit dicken Mauern bewehrt;
Nicht alle der 20 000 Verteidigungsanlagen, mit denen das Land bewehrt ist ‒ darunter bemooste Panzersperren und mehrstöckige Forts ‒, sollen erhalten bleiben (Spiegel 12, 1993, 181);
Hinter den hohen mit Stacheldraht bewehrten Mauern der Berliner Haftanstalt (Welt 2. 11. 77, 19);
b) bewaffnen:
»Instruktor« Oleg, der Mann fürs Grobe, hat sich mit einem Holzknüppel bewehrt, mit dem er Saumselige züchtigt (Spiegel 34, 1994, 128).
2. ↑ "armieren" (2 a):
mit Stahl bewehrter Beton.
3. (Rechtssprache) mit einer Strafandrohung versehen:
Ich stelle mir dieses Gesetz ähnlich wie Gesetze zur Gleichstellung von Frauen vor: ein allgemeines Diskriminierungsverbot, das aber nicht strafrechtlich bewehrt sein muss (Spiegel 29, 1993, 31);
Diese Pflichten sind durch strenge Strafnormen bewehrt (Zeit 11. 1. 85, 4).
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