Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bewährungszeit
Be|wäh|rungs|zeit, die:a) Zeitraum, in dem sich jemand, etwas ↑ "bewähren" (1) soll:
Danach erhielten alle Angestellten ab Vergütungsgruppe II BAT nach einer vierjährigen Bewährungszeit im Verbandsdienst eine Versorgung (Handelsblatt 31. 7. 96, 14);
Für Demoskopen sind Wahlzeiten Bewährungszeiten, Imagezeiten. Da steht öffentlich nachprüfbar die Zuverlässigkeit auf dem Stand (Tagesspiegel 29. 9. 98, 9);
b) (Rechtssprache) ↑ "Bewährungsfrist" (a):
Am 7. Juni dieses Jahres erließ ihm das Amtsgericht Bingen die Strafe, nachdem seine Bewährungszeit abgelaufen war (Spiegel 30, 1993, 29).
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