Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Bewährung
Be|wäh|rung, die; -, -en:a) das Sichbewähren:
eine Möglichkeit zur Bewährung erhalten;
Voraussetzung für die Entsendung nach Libyen ist eine mindestens halbjährige Bewährung auf unseren Baustellen (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, XXII);
b) (Rechtssprache) das Sichbewähren eines Verurteilten durch die Erfüllung der Voraussetzungen für einen im Urteil vorgesehenen Straferlass während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungsfrist:
die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt;
Zwei Jahre mit Bewährung (Strafaussetzung zur Bewährung) fordert die Staatsanwältin, um zwei Jahre mit Bewährung bittet auch die Verteidigerin. Zwei Jahre ohne Bewährung urteilt kurze Zeit später das Schöffengericht im Amtsgericht Tiergarten (Tagesspiegel 11. 3. 98, 12).
Be|wäh|rung, die; -, -en:a) das Sichbewähren:
eine Möglichkeit zur Bewährung erhalten;
Voraussetzung für die Entsendung nach Libyen ist eine mindestens halbjährige Bewährung auf unseren Baustellen (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, XXII);
b) (Rechtssprache) das Sichbewähren eines Verurteilten durch die Erfüllung der Voraussetzungen für einen im Urteil vorgesehenen Straferlass während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungsfrist:
die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt;
Zwei Jahre mit Bewährung (Strafaussetzung zur Bewährung) fordert die Staatsanwältin, um zwei Jahre mit Bewährung bittet auch die Verteidigerin. Zwei Jahre ohne Bewährung urteilt kurze Zeit später das Schöffengericht im Amtsgericht Tiergarten (Tagesspiegel 11. 3. 98, 12).