Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bevorrechtigen
be|vor|rech|ti|gen [für älteres: bevorrechten]:durch Gewähren besonderer Rechte bevorzugen, privilegieren:
einzelne Personen, Gruppen bevorrechtigen;
eine bevorrechtigte Straße (Verkehrswesen; Vorfahrtsstraße);
die Notwendigkeit, die bevorrechtigten Stände an einer schrankenlosen Ausnutzung ihrer Privilegien zu hindern (Fraenkel, Staat 17).
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