Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beurlauben
be|ur|lau|ben [zu mittelhochdeutsch urlouben = erlauben (zu gehen)]:1. a) jemandem Urlaub geben:
eine Schülerin, einen Schüler [für ein paar Tage, für einen bestimmten Zweck] beurlauben;
b) vorläufig von seinen Dienstpflichten entbinden:
den Beamten bis zur Klärung der Angelegenheit beurlauben;
Und darum blieb Minister Strauß, und Staatssekretär Hopf wurde beurlaubt (Dönhoff, Ära 57).
2. (veraltet) sich verabschieden:
nach der Begrüßung beurlaubte ich mich.
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