Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beurkunden
be|ur|kun|den :1. urkundlich festhalten:
etwas in den Akten beurkunden;
Geburten, Verträge beurkunden;
beurkundete Rechte;
die Kirchenbücher beurkunden das Sterbedatum (belegen es, weisen es urkundlich aus).
2. (veraltet)
a) bezeugen, offenbaren:
seine Gesinnung beurkunden;
Ferner hat der frühere Außenminister … den Inhalt eines Briefes von Theo Kordt … als wahr beurkundet (Rothfels, Opposition 191, Anm.);
b) sich zeigen, offenbar werden:
in dieser Haltung beurkundet sich seine Gesinnung.
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