Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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beugen
beu|gen [mittelhochdeutsch böugen, althochdeutsch bougen, Veranlassungswort zu ↑ "biegen" und eigentlich = biegen machen]:1. a) [nach unten] biegen, krümmen:
den Arm, den Nacken, die Knie beugen;
den Kopf über etwas beugen;
Rumpf beugt! (veraltet; Kommando beim Turnen);
Ü das Alter hatte ihn gebeugt (gehoben; seinen Rücken krumm werden lassen);
die Hinterbliebenen … sind von Kummer gebeugt (Remarque, Obelisk 66);
b) sich [über etwas hinweg] nach vorne, unten neigen:
sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer, die Reling, den Tisch beugen;
Fischel beugte sich entzückt über Diotimas Hand (Musil, Mann 1 503).
2. a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen:
jemanden, jemandes Starrsinn beugen;
b) sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren:
sich jemandem, jemandes Willen beugen;
Man will lieber untergehn, als sich ihrer Herrschaft beugen (Benrath, Konstanze 110);
Dort erst hat die Strafe ihren Sinn erfüllt, wo der Bestrafte … handelnd sich ihr beugt (NJW 19, 1984, 1 065);
Selbst der Großkonzern ABB beugte sich dem Druck des Investors und führte die Einheitsaktie ein (SZ 28. 12. 2005, 20);
Auf der 1 000-m-Distanz musste sich Olympiasiegerin Christa Ludwig der Berlinerin Angela Hauck beugen (Sport; geschlagen geben; Freie Presse 10. 2. 89, 4).
3. (Rechtssprache) (das ↑ "Recht" [1 a]) willkürlich auslegen, [vorsätzlich] falsch anwenden:
das Recht, das Gesetz beugen.
4. (Sprachwissenschaft)
a) ↑ "flektieren" (a):
ein Substantiv, ein Verb beugen;
b) ↑ "flektieren" (b):
dieses Verb beugt schwach.
5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken:
Lichtstrahlen, Lichtwellen beugen.
beu|gen
den Arm, den Nacken, die Knie beugen;
den Kopf über etwas beugen;
Rumpf beugt! (veraltet; Kommando beim Turnen);
Ü das Alter hatte ihn gebeugt (gehoben; seinen Rücken krumm werden lassen);
die Hinterbliebenen … sind von Kummer gebeugt (Remarque, Obelisk 66);
b)
sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer, die Reling, den Tisch beugen;
Fischel beugte sich entzückt über Diotimas Hand (Musil, Mann 1 503).
2. a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen:
jemanden, jemandes Starrsinn beugen;
b)
sich jemandem, jemandes Willen beugen;
Man will lieber untergehn, als sich ihrer Herrschaft beugen (Benrath, Konstanze 110);
Dort erst hat die Strafe ihren Sinn erfüllt, wo der Bestrafte … handelnd sich ihr beugt (NJW 19, 1984, 1 065);
Selbst der Großkonzern ABB beugte sich dem Druck des Investors und führte die Einheitsaktie ein (SZ 28. 12. 2005, 20);
Auf der 1 000-m-Distanz musste sich Olympiasiegerin Christa Ludwig der Berlinerin Angela Hauck beugen (Sport; geschlagen geben; Freie Presse 10. 2. 89, 4).
3. (Rechtssprache) (das ↑ "Recht" [1 a]) willkürlich auslegen, [vorsätzlich] falsch anwenden:
das Recht, das Gesetz beugen.
4. (Sprachwissenschaft)
a) ↑ "flektieren" (a):
ein Substantiv, ein Verb beugen;
b) ↑ "flektieren" (b):
dieses Verb beugt schwach.
5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken:
Lichtstrahlen, Lichtwellen beugen.