Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Betracht
Be|trạcht [aus der Kanzleisprache des 18. Jahrhunderts, zu ↑ "betrachten"]:in den Verbindungen jemanden, etwas in Betracht ziehen (jemanden, etwas berücksichtigen, in Erwägung ziehen: Es wäre ja die schiere Ungezogenheit, eine solche Vermutung auch nur in Betracht zu ziehen [Maass, Gouffé 320]);
jemanden, etwas außer Betracht lassen (jemanden, etwas unbeachtet, unberücksichtigt lassen, von jemandem, etwas absehen: es gelang ihr nicht, das gemeinsam Erlebte außer Betracht zu lassen [H. Weber, Einzug 403]);
[nicht] in Betracht kommen ([nicht] infrage kommen, [nicht] berücksichtigt werden: er kommt für den Posten, als Kandidat nicht in Betracht);
außer Betracht bleiben (unberücksichtigt bleiben);
in diesem, in keinem Betracht (veraltend; in dieser, in keiner Hinsicht: Halten Sie in diesem Betracht einen Wechsel des Berufs … für wünschenswert? [Schreiber, Krise 91]).
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