Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bestechung
Be|stẹ|chung, die; -, -en:das ↑ {{link}}Bestechen{{/link}} (1):
sich der Bestechung schuldig machen;
aktive Bestechung (Rechtssprache; Angebot von Bestechungsgeldern o. Ä. an eine Person [im öffentlichen Dienst], um sie zu einer die Amts- oder Dienstpflicht verletzenden, für den Bestechenden vorteilhaften Handlung oder Unterlassung zu bewegen);
passive Bestechung (Rechtssprache; Annahme von Bestechungsgeldern o. Ä. im Zusammenhang mit einer Amtshandlung);
In Indien geschieht viel mit Bestechung, dann geht der Stimmenkauf wieder los (Fichte, Wolli 498).
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