Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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bestätigen
be|stä|ti|gen [mittelhochdeutsch bestætigen, zu ↑ "stet"]:1. a) für richtig, zutreffend erklären:
eine Nachricht amtlich, offiziell bestätigen;
eine telefonische Buchung schriftlich bestätigen;
das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt (Rechtssprache; für gültig erklärt);
die Studenten mussten dies Alibi noch bestätigen (Kemelman [Übers.], Dienstag 199);
ich konnte seine Entscheidung nur mit einem »C'est exact« bestätigen (Th. Mann, Krull 322);
b) als richtig erweisen:
das Ereignis bestätigt meine Vermutungen;
sich bestätigt fühlen;
Die Ermittlungen des Dr. Amerung bestätigten Helmckes schwelenden Argwohn (Prodöhl, Tod 66);
Diese Statistik wird von Verbraucherschützern bestätigt (MM 31. 8. 2005, o. S.);
Nixons Reise … scheint zu bestätigen, dass es besser ist, Kontakte zu halten, als sie abzubrechen (Dönhoff, Ära 141);
c) sich als zutreffend, richtig erweisen:
die Nachricht, der Verdacht hat sich bestätigt;
Verwunderlich freilich wäre es nicht, wenn sich das Gerücht bestätigte (Dönhoff, Ära 77);
d) (Sport) unter Beweis stellen:
seine Überlegenheit bestätigen;
Ich … bin glücklich, hier meine WM-Titel von Lake Placid bestätigen zu können (NNN 25. 2. 88, 3);
Der Sportmedizin-Student bestätigte seine bestechende Form und nahm Tim Montgomery … mit 9,77 Sekunden den Weltrekord ab (MM 15. 6. 2005, o. S.)
2. (Kaufmannssprache) mitteilen, dass man eine Sendung o. Ä. empfangen hat:
das Eintreffen der Ware, einen Brief, eine Bestellung bestätigen.
3. in einer Stellung, einem Amt anerkennen; eine Amtseinsetzung beurkunden:
er wurde als Leiter der Schule bestätigt;
Außerdem haben die Ostler diesen Kanzler seit der Vereinigung zweimal im Amt bestätigt, und am 27. September 1998 werden wir es wieder tun (Zeit 16. 1. 98, 40).
4. (Jägersprache) das Vorhandensein eines Wildes [und den Wildwechsel] in einem Revier erkennen:
er konnte schon mehrfach den Zwölfender bestätigen.
be|stä|ti|gen
eine Nachricht amtlich, offiziell bestätigen;
eine telefonische Buchung schriftlich bestätigen;
das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt (Rechtssprache; für gültig erklärt);
die Studenten mussten dies Alibi noch bestätigen (Kemelman [Übers.], Dienstag 199);
ich konnte seine Entscheidung nur mit einem »C'est exact« bestätigen (Th. Mann, Krull 322);
b) als richtig erweisen:
das Ereignis bestätigt meine Vermutungen;
sich bestätigt fühlen;
Die Ermittlungen des Dr. Amerung bestätigten Helmckes schwelenden Argwohn (Prodöhl, Tod 66);
Diese Statistik wird von Verbraucherschützern bestätigt (MM 31. 8. 2005, o. S.);
Nixons Reise … scheint zu bestätigen, dass es besser ist, Kontakte zu halten, als sie abzubrechen (Dönhoff, Ära 141);
c)
die Nachricht, der Verdacht hat sich bestätigt;
Verwunderlich freilich wäre es nicht, wenn sich das Gerücht bestätigte (Dönhoff, Ära 77);
d) (Sport) unter Beweis stellen:
seine Überlegenheit bestätigen;
Ich … bin glücklich, hier meine WM-Titel von Lake Placid bestätigen zu können (NNN 25. 2. 88, 3);
Der Sportmedizin-Student bestätigte seine bestechende Form und nahm Tim Montgomery … mit 9,77 Sekunden den Weltrekord ab (MM 15. 6. 2005, o. S.)
2. (Kaufmannssprache) mitteilen, dass man eine Sendung o. Ä. empfangen hat:
das Eintreffen der Ware, einen Brief, eine Bestellung bestätigen.
3. in einer Stellung, einem Amt anerkennen; eine Amtseinsetzung beurkunden:
er wurde als Leiter der Schule bestätigt;
Außerdem haben die Ostler diesen Kanzler seit der Vereinigung zweimal im Amt bestätigt, und am 27. September 1998 werden wir es wieder tun (Zeit 16. 1. 98, 40).
4. (Jägersprache) das Vorhandensein eines Wildes [und den Wildwechsel] in einem Revier erkennen:
er konnte schon mehrfach den Zwölfender bestätigen.