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Bestandsschutz
Be|stạnds|schutz, Be|stạnd|schutz, der (Rechtssprache, Versicherungswesen):Schutz für das Bestehenbleiben der ursprünglichen Gültigkeit, Form o. Ä. von etwas (z. B. eines Vertrags) bei nachträglicher Änderung bestimmter Rahmenbedingungen, Vorschriften oder Gesetze.
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