Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Besitzstand
Be|sịtz|stand, der:↑ "Stand" (4 a) dessen, was jemand, besonders ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat:
den Besitzstand wahren;
Nun gibt es sicher kein besonderes Recht auf Urlaubsfreuden, aber sie gehören doch in etwa zum sozialen Besitzstand in diesem Lande (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 2);
Anstatt das Notwendige einzusehen, werden mit rattenhafter Verbissenheit überholte Besitzstände verteidigt (FR 16. 12. 96, 20);
Ü Eine Aufgabe sozialliberaler Besitzstände verlangt die Union auch im Scheidungsrecht (Spiegel 11, 1983, 21).
Be|sịtz|stand, der:↑ "Stand" (4 a) dessen, was jemand, besonders ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat:
den Besitzstand wahren;
Nun gibt es sicher kein besonderes Recht auf Urlaubsfreuden, aber sie gehören doch in etwa zum sozialen Besitzstand in diesem Lande (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 2);
Anstatt das Notwendige einzusehen, werden mit rattenhafter Verbissenheit überholte Besitzstände verteidigt (FR 16. 12. 96, 20);
Ü Eine Aufgabe sozialliberaler Besitzstände verlangt die Union auch im Scheidungsrecht (Spiegel 11, 1983, 21).