Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Besitz
Be|sịtz, der; -es, -e [im 15. Jahrhundert für mittelhochdeutsch beseʒ]:a) Gesamtheit der (materiellen) Güter, die jemand geerbt oder erworben hat, sodass er bzw. sie darüber verfügen kann:
privater, staatlicher Besitz;
seinen Besitz vergrößern, verlieren;
nach Besitz streben;
ein Konzern in amerikanischem Besitz;
etwas kommt in jemandes Besitz, geht in jemandes Besitz über;
etwas in seinen Besitz bringen;
Ü die Klassiker gehören heute nicht mehr zum geistigen Besitz (zu den verfügbaren Kenntnissen) der Jugend;
der Neid, der da aus euch Sozis redet … Ihr wollt allen Leuten den angestammten Besitz wegnehmen und unter euch verteilen (Kühn, Zeit 279);
b) etwas, was jemandem gehört:
die paar Sachen sind mein ganzer Besitz;
das ist ein Stück aus ihrem persönlichen Besitz;
c) das Besitzen; Zustand des Besitzens:
unerlaubter Besitz von Waffen wird bestraft;
im Besitz von etwas sein (etwas besitzen);
etwas in Besitz haben (etwas besitzen);
etwas in Besitz nehmen, von etwas Besitz ergreifen (etwas an sich nehmen, sich einer Sache bemächtigen);
Traurigkeit, ein Gefühl der Leere ergriff Besitz von ihm;
im vollen Besitz seiner Kräfte sein;
Im Mittelalter war die Eheerlaubnis an den Besitz eines Hofes oder einer … Handwerksstelle geknüpft (Gruhl, Planet 180);
d) (veraltend) Land-, Grundbesitz; Landgut:
sich auf seinen Besitz zurückziehen;
einen verwahrlosten Besitz in eine Musterwirtschaft verwandeln.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Besitz meist gleichbedeutend mit Eigentum gebraucht. Juristisch wird Besitz dagegen definiert als »das, worüber jemand die tatsächliche [nicht unbedingt aber die rechtliche] Herrschaft hat«.
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