Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beschwören
be|schwö|ren [mittelhochdeutsch beswern, althochdeutsch biswerian, eigentlich = inständig, feierlich bitten]:1. durch einen Schwur bekräftigen:
seine Aussagen [vor Gericht] beschwören;
kannst du das beschwören? (bist du dessen ganz sicher?).
2. eindringlich, inständig bitten; anflehen:
ich beschwor ihn, davon abzulassen;
man beschwor ihn, er solle besser aufpassen;
jemanden mit beschwörenden Blicken ansehen;
beschwörend die Hände heben;
Ich beschwöre sie auf dem Bahnsteig: Fahr nicht nach Deutschland zurück (Frisch, Montauk 167).
3. a) durch Magie, Suggestion o. Ä. Macht über jemanden, etwas erlangen:
Schlangen beschwören;
einen Geist, einen Verstorbenen beschwören (erscheinen lassen);
Ü er hat [mit seinen Worten] das Unheil erst beschworen (heraufbeschworen, es durch das Nennen hervorgerufen);
Bilder, Erinnerungen, Schatten, die Vergangenheit beschwören (lebendig werden lassen, klar und deutlich ins Bewusstsein [zurück]rufen);
Sonia Gandhi beschwor die Aura der Familie, indem sie sich wie einst ihre Schwiegermutter Indira unters Volk mischte (Zeit 5. 5. 2004, 9);
die viel beschworene (häufig, immer wieder angeführte) Wirklichkeit kultureller Öffentlichkeit sei blanke Einbildung und ohne Widerhall (Woche 14. 11.97, 42);
b) ↑ "bannen" (2):
einen bösen Geist, den Teufel, Dämonen [mit Zauberformeln] beschwören.
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