Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Beschluss
Be|schlụss, der; -es, Beschlüsse [mittelhochdeutsch besluʒʒ = Ab-, Verschluss; Ende; die heutige Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert]:1. [gemeinsam festgelegte] Entscheidung; Ergebnis einer Beratung:
der Beschluss des Gerichts, des Gemeinderats;
einen Beschluss ausführen, verwirklichen, in die Tat umsetzen;
einen Beschluss fassen (beschließen);
auf, laut Beschluss der Direktion;
einen Antrag zum Beschluss erheben (über einen Antrag positiv abstimmen und einen ihm genau entsprechenden Beschluss fassen);
Die Tagesordnung hat nur einen Punkt. Beschluss über einen Wettbewerb (Hacks, Stücke 330);
Das Land Bayern hatte durch Beschluss vom 20. Mai 1949 das Grundgesetz abgelehnt (Fraenkel, Staat 335).
2. (veraltend) Ende, Abschluss:
den Beschluss des Festzugs bildete eine Trachtengruppe;
zum Beschluss spielt er eine eigene Komposition.
3. ↑ "Verschluss" (2):
Die Kasse ist unter meinem Beschluss (Goethe, Wahlverwandtschaften I, 6);
der Garten … in sorgfältigem Beschluss gehalten ward (Kleist, Kohlhaas 103).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Beschluss