Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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beschließen
be|schlie|ßen [mittelhochdeutsch beslieʒen, althochdeutsch bislioʒan = zu-, ver-, einschließen; mittelhochdeutsch auch = beenden]:1. [eigentlich = zum Schluss der Gedanken kommen]
a) [nach reiflicher Überlegung] einen bestimmten Entschluss fassen:
die Vergrößerung des Betriebes beschließen;
er beschloss, Medizin zu studieren;
das ist eine beschlossene Sache (das wird ausgeführt);
Deine Mutter und ich … haben beschlossen, uns zu trennen (Rolf Schneider, November 130);
b) sich mit Stimmenmehrheit für etwas entscheiden; einen Mehrheitsbeschluss über etwas fassen:
der Bundestag beschließt ein neues Gesetz;
Der Bundestag hat am 7. April 1954 einstimmig beschlossen, die DDR nicht anzuerkennen (Dönhoff, Ära 110);
Abweichungen von der Geschäftsordnung müssen mit zwei Dritteln Mehrheit beschlossen werden (Fraenkel, Staat 229);
c) über etwas [beraten und] abstimmen:
über die Steuergesetzgebung beschließen;
das über alle Gemeindeangelegenheiten beschließende Organ ist der Gemeinderat.
2. beenden; enden lassen; an einem bestimmten Ort oder auf bestimmte Weise zu Ende führen:
eine Rede, einen Brief [mit den Worten …] beschließen;
die Feier mit einem Lied beschließen;
er hat seine Tage, sein Leben als Rentner, auf dem Lande beschlossen;
Da sitzen sie nun friedlich in Frau Duplays guter Stube und beschließen einen langen, arbeitsreichen Tag (Sieburg, Robespierre 56);
dann hält er eine Ansprache auf den Kaiser, … und er beschließt sie regelrecht mit: »Hipp, hipp, hurra!« (Kempowski, Zeit 116).
be|schlie|ßen
a) [nach reiflicher Überlegung] einen bestimmten Entschluss fassen:
die Vergrößerung des Betriebes beschließen;
er beschloss, Medizin zu studieren;
das ist eine beschlossene Sache (das wird ausgeführt);
Deine Mutter und ich … haben beschlossen, uns zu trennen (Rolf Schneider, November 130);
b) sich mit Stimmenmehrheit für etwas entscheiden; einen Mehrheitsbeschluss über etwas fassen:
der Bundestag beschließt ein neues Gesetz;
Der Bundestag hat am 7. April 1954 einstimmig beschlossen, die DDR nicht anzuerkennen (Dönhoff, Ära 110);
Abweichungen von der Geschäftsordnung müssen mit zwei Dritteln Mehrheit beschlossen werden (Fraenkel, Staat 229);
c) über etwas [beraten und] abstimmen:
über die Steuergesetzgebung beschließen;
das über alle Gemeindeangelegenheiten beschließende Organ ist der Gemeinderat.
2. beenden; enden lassen; an einem bestimmten Ort oder auf bestimmte Weise zu Ende führen:
eine Rede, einen Brief [mit den Worten …] beschließen;
die Feier mit einem Lied beschließen;
er hat seine Tage, sein Leben als Rentner, auf dem Lande beschlossen;
Da sitzen sie nun friedlich in Frau Duplays guter Stube und beschließen einen langen, arbeitsreichen Tag (Sieburg, Robespierre 56);
dann hält er eine Ansprache auf den Kaiser, … und er beschließt sie regelrecht mit: »Hipp, hipp, hurra!« (Kempowski, Zeit 116).