Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beschlagnahmen
be|schlag|nah|men :1. in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren:
die Akten, jemandes Vermögen beschlagnahmen;
die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut;
… wurde die Gesellschaft ohne politische Begründung aufgelöst und ihr Gebäude beschlagnahmt (Leonhard, Revolution 13).
2. (scherzhaft) für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen:
du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag mit deinen Fragen;
Dann aber beschlagnahmte Deutsch (= das Schulfach) mich ganz und gar (Küpper, Simplicius 31).
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