Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
bescheinigen
be|schei|ni|gen [im 17. Jahrhundert = offenbaren, beweisen, zu ↑ "Schein" in der Bedeutung »beweisende Urkunde«]:schriftlich bestätigen:
den Empfang des Geldes bescheinigen;
sich die Überstunden bescheinigen lassen;
unterschrieben und bescheinigt;
ihr wurde in zahlreichen Lobreden eine gute Leistung bescheinigt;
Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10).
be|schei|ni|gen
den Empfang des Geldes bescheinigen;
sich die Überstunden bescheinigen lassen;
unterschrieben und bescheinigt;
ihr wurde in zahlreichen Lobreden eine gute Leistung bescheinigt;
Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10).