Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bescheinigen
be|schei|ni|gen [im 17. Jahrhundert = offenbaren, beweisen, zu ↑ "Schein" in der Bedeutung »beweisende Urkunde«]:schriftlich bestätigen:
den Empfang des Geldes bescheinigen;
sich die Überstunden bescheinigen lassen;
unterschrieben und bescheinigt;
ihr wurde in zahlreichen Lobreden eine gute Leistung bescheinigt;
Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10).
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