Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Bescheid
Be|scheid, der; -[e]s, -e [rückgebildet aus 1"bescheiden" (4)]:a) [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jemanden, etwas:
Bescheid [über etwas] geben, erwarten;
er hat keinen Bescheid hinterlassen;
sie werde binnen zwei Monaten über das Wiederaufnahmeverfahren endgültigen Bescheid haben (Feuchtwanger, Erfolg 587);
Ich bin mindestens in fünf Büros gewesen. Dann kam ein telefonischer Bescheid (Hasenclever, Die Rechtlosen 415);
dann schlagen wir unseren Lenin auf; hier finden wir immer zuverlässigen Bescheid (Niekisch, Leben 226);
Bescheid wissen (1. von etwas Kenntnis haben, unterrichtet sein: du kannst ruhig kommen, Vater weiß Bescheid. 2. sich auskennen; etwas gut kennen: In der Literatur wusste er überraschend gut Bescheid [Niekisch, Leben 309]);
jemandem Bescheid sagen (1. jemanden benachrichtigen, von etwas unterrichten: du sagst jetzt Walter B., er soll sich noch ein bisschen gedulden [Schnurre, Bart 35]; Ich gehe in die Baracke und sage Tjaden Bescheid, damit er verschwindet [Remarque, Westen 68]. 2. umgangssprachlich; eine Beanstandung o. Ä. in sehr deutlicher Form [bei dem dafür Verantwortlichen] vorbringen);
jemandem Bescheid stoßen (umgangssprachlich; seine Empörung über etwas in entsprechend scharfem Ton [dem dafür Verantwortlichen gegenüber] zum Ausdruck bringen: Wenn ich mich zum Schlechten verändere, dann stoßt mir gehörig Bescheid [Hörzu 3, 1988, 24]; … die Männer riskieren, es hört ja sonst keiner zu, eine dicke Lippe: Den Politikern mal richtig Bescheid stoßen – das tut gut und entlastet [FAZ 7. 12. 95, 37]);
jemandem Bescheid tun (gehoben; jemandes Zutrinken erwidern: »Dann also Prost!« – wobei er sein Glas hob. Aber niemand tat ihm Bescheid [K. Mann, Vulkan 39]);
b) Entscheidung [über einen Antrag]; behördliche Stellungnahme:
der Bescheid geht Ihnen schriftlich zu;
den Bescheid der Krankenkasse, des Finanzamtes abwarten.
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