Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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berühmen
be|rüh|men, sich:1. (Rechtssprache) sich auf etwas ↑ 1"berufen" (2):
sich eines Rechtes berühmen.
2. sich ↑ "rühmen" (b):
Der raubt sich Herden, der ein Weib, … berühmt sich dessen manche Jahre (Goethe, Faust II, 4787 ff.);
Ich darf mich berühmen, dass ich ihr einziger Trost und ihr vertrautester Freund geworden bin (Keller, Spiegel 278).
be|rüh|men, sich
sich eines Rechtes berühmen.
2. sich ↑ "rühmen" (b):
Der raubt sich Herden, der ein Weib, … berühmt sich dessen manche Jahre (Goethe, Faust II, 4787 ff.);
Ich darf mich berühmen, dass ich ihr einziger Trost und ihr vertrautester Freund geworden bin (Keller, Spiegel 278).