Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Berufung
Be|ru|fung, die; -, -en:1. a) Angebot für ein [wissenschaftliches, künstlerisches, politisches] Amt:
seine Berufung als Erster Vorsitzender;
eine Berufung auf den Lehrstuhl, an das Theater erhalten;
die Berufung annehmen, ablehnen;
b) (veraltet) das Zusammenrufen:
die Berufung der Stände, des Reichstages.
2. besondere Befähigung, die jemand als Auftrag in sich fühlt:
die Berufung zur Künstlerin;
um Mönch zu werden, braucht es eine wirkliche Berufung von oben (Nigg, Wiederkehr 99).
3. das ↑ 1{{link}}Sichberufen{{/link}} (2) auf jemanden, etwas:
er hat diesen Gedanken unter Berufung auf Kant entwickelt;
unter Berufung auf die Verträge.
4. (Rechtssprache) Einspruch gegen ein Urteil:
Berufung gegen ein Urteil einlegen;
die Berufung zurückweisen;
in die Berufung gehen (Berufung einlegen);
der Staatsanwalt … geifernd: »B. wegen zu geringer Bestrafung.« (Sobota, Minus-Mann 22).
5. (norddeutsch) Tadel, Verweis:
eine Berufung wegen schlechten Betragens.
Be|ru|fung, die; -, -en:1. a) Angebot für ein [wissenschaftliches, künstlerisches, politisches] Amt:
seine Berufung als Erster Vorsitzender;
eine Berufung auf den Lehrstuhl, an das Theater erhalten;
die Berufung annehmen, ablehnen;
b) (veraltet) das Zusammenrufen:
die Berufung der Stände, des Reichstages.
2. besondere Befähigung, die jemand als Auftrag in sich fühlt:
die Berufung zur Künstlerin;
um Mönch zu werden, braucht es eine wirkliche Berufung von oben (Nigg, Wiederkehr 99).
3. das ↑ 1{{link}}Sichberufen{{/link}} (2) auf jemanden, etwas:
er hat diesen Gedanken unter Berufung auf Kant entwickelt;
unter Berufung auf die Verträge.
4. (Rechtssprache) Einspruch gegen ein Urteil:
Berufung gegen ein Urteil einlegen;
die Berufung zurückweisen;
in die Berufung gehen (Berufung einlegen);
der Staatsanwalt … geifernd: »B. wegen zu geringer Bestrafung.« (Sobota, Minus-Mann 22).
5. (norddeutsch) Tadel, Verweis:
eine Berufung wegen schlechten Betragens.