Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Berufsverbot
Be|rufs|ver|bot, das:1. (als Strafe oder als Schutzmaßnahme) amtlich ausgesprochenes Verbot, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben:
Realistischerweise wird sie indes nach England reisen, denn die irische Ärztekammer droht jedem, der eine Schwangerschaft abbricht, mit Berufsverbot (Tagesspiegel 1. 12.97, 32).
2. aus politischen Gründen offiziell ausgesprochenes Verbot, einen bestimmten Beruf (besonders im öffentlichen Dienst) auszuüben:
Berufsverbot – das Wort erinnert an die siebziger Jahre, an Links-Hysterie und Links-Terror und an den »Radikalenerlass« (SZ 28. 8. 2004, 6);
1939 hatten ihm die Nationalsozialisten Berufsverbot erteilt (Tagesspiegel 17. 8. 98, 23).
Be|rufs|ver|bot, das:1. (als Strafe oder als Schutzmaßnahme) amtlich ausgesprochenes Verbot, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben:
Realistischerweise wird sie indes nach England reisen, denn die irische Ärztekammer droht jedem, der eine Schwangerschaft abbricht, mit Berufsverbot (Tagesspiegel 1. 12.97, 32).
2. aus politischen Gründen offiziell ausgesprochenes Verbot, einen bestimmten Beruf (besonders im öffentlichen Dienst) auszuüben:
Berufsverbot – das Wort erinnert an die siebziger Jahre, an Links-Hysterie und Links-Terror und an den »Radikalenerlass« (SZ 28. 8. 2004, 6);
1939 hatten ihm die Nationalsozialisten Berufsverbot erteilt (Tagesspiegel 17. 8. 98, 23).