Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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berechtigen
be|rẹch|ti|gen:[jemandem] das Recht, die Befugnis zu etwas geben:
die Karte berechtigt zum Eintritt;
seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik;
aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen;
Ü sein Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu);
die Papiere legitimierten gewiss die Herren als Abgesandte des Monsieur Goron, berechtigten jedoch zu gar nichts (Maass, Gouffé 77);
Jeder Abgeordnete ist berechtigt (hat das Recht, ist befugt), kurze mündliche Anfragen an die Regierung zu richten (Fraenkel, Staat 229);
Nichts berechtigt uns zu der Annahme, die Russen wüssten nicht, wie stark ihre Position … ist (Augstein, Spiegelungen 59);
Dass die Leistung … weit über den Durchschnitt herausragt, berechtigt keineswegs immer zu der Annahme, … (Hofstätter, Gruppendynamik 59).
be|rẹch|ti|gen
die Karte berechtigt zum Eintritt;
seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik;
aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen;
Ü sein Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu);
die Papiere legitimierten gewiss die Herren als Abgesandte des Monsieur Goron, berechtigten jedoch zu gar nichts (Maass, Gouffé 77);
Jeder Abgeordnete ist berechtigt (hat das Recht, ist befugt), kurze mündliche Anfragen an die Regierung zu richten (Fraenkel, Staat 229);
Nichts berechtigt uns zu der Annahme, die Russen wüssten nicht, wie stark ihre Position … ist (Augstein, Spiegelungen 59);
Dass die Leistung … weit über den Durchschnitt herausragt, berechtigt keineswegs immer zu der Annahme, … (Hofstätter, Gruppendynamik 59).