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Beratervertrag
Be|ra|ter|ver|trag, der (Wirtschaft):Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, seine Erfahrung, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen o. Ä. gegen Honorar zur Verfügung zu stellen:
So habe der Firmenmiteigentümer, entgegen öffentlichen Beteuerungen, auch nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsführung per Beratervertrag in der Weinfirma weiter mitgemischt (Wochenpost 13, 1990, 10).
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