Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beraten
be|ra|ten [mittelhochdeutsch berāten = überlegen, anordnen (reflexiv: sich bedenken), zu 1"raten"]:1. jemandem einen Rat geben:
jemanden gut, schlecht beraten;
ein Verkäufer sollte seine Kunden beraten können;
in dieser Sache will ich mich von einem Anwalt, Fachmann beraten lassen;
jemandem beratend zur Seite stehen;
eine beratende Tätigkeit ausüben;
… besaß Herr Quiche die unschätzbare Gabe, jeden Menschen in Sachen der Liebe vorurteilslos zu beraten (Langgässer, Siegel 371);
dieser Tage, in denen ich Sie bedienen und Sie bei der Zigarrenwahl beraten durfte (Th. Mann, Krull 257);
gut, schlecht beraten sein (umgangssprachlich; [mit einem bestimmten Verhalten] richtig, falsch handeln: Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor der Reise gegen Malaria impfen lassen).
2. a) gemeinsam überlegen und besprechen, über etwas Rat halten:
eine Angelegenheit, ein Vorhaben beraten;
ein Schöffengericht, bei dem drei Fachrichter und sechs Laienrichter über Urteil und Strafmaß gemeinsam beraten (Mostar, Unschuldig 7);
de Gaulle und Adenauer berieten dort zwei Tage lang, teils mit ihren Wirtschaftsexperten, teils unter vier Augen (Dönhoff, Ära 137);
jetzt … fangen die westlichen Alliierten an zu beraten, wie man diesen Rechtsbruch beantworten soll (Dönhoff, Ära 78);
b) beratschlagen:
sie haben miteinander, er hat mit seiner Frau beraten, was zu tun sei;
c) sich mit jemandem [über etwas] besprechen:
ich muss mich mit meinem Anwalt über diese Sache beraten;
Ich berate mich mit einem jüngeren Architekten, der … den Umbau betreuen kann (Frisch, Montauk 192).
3. [zu mittelhochdeutsch rāt = Vorrat; vgl. ↑ "Hausrat"] ↑ "versehen" (1 a):
Drum, werter Herr, beratet euch in Zeiten (nehmt euch beizeiten eine Frau; Goethe, Faust I, 3095).
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