Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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belegen
1be|le|gen [mittelhochdeutsch belegen, althochdeutsch bilegan]:1. a) etwas (mit etwas) bedecken, (mit einem Belag) versehen:
das Parkett mit einem Teppich belegen;
den Fußboden mit Teppichboden, die Küche mit Fliesen belegen;
Brote mit Wurst belegen;
belegte Brötchen (aufgeschnittene Brötchen mit Belag);
eine belegte (mit einem Belag überzogene) Zunge;
Ü eine belegte (nicht klangreine, ein wenig heisere) Stimme;
b) (Militär) beschießen:
eine Stellung mit Granaten belegen;
eine Stadt mit einem Bombenteppich belegen.
2. a) für jemanden, für sich selbst sichern, reservieren:
einen Platz, Stühle belegen;
Vorlesungen, einen Abendkurs belegen (sich dafür einschreiben);
b) (Sport) (einen Platz in der Rangordnung) einnehmen, erreichen:
die Norweger belegten die Plätze 2 und 8;
c) für etwas (besonders die Unterbringung von Personen) nutzen:
eine Stadt mit Truppen belegen;
das Hotel ist, die Zimmer sind voll belegt;
die [Telefon]leitung ist belegt (besetzt).
3. bedenken; jemandem, einer Sache etwas auferlegen:
Importwaren mit hohem Zoll belegen;
jemanden mit einem Spitznamen, mit dem Bannfluch belegen;
er wurde mit einer hohen Strafe belegt;
da werden auch Stimmen laut, die den Leistungssport … mit Schmähungen belegen (Freie Presse 30. 11. 89,6);
Robert Plump … wurde … mit einer Sperre bis zum 20. Oktober belegt (wurde bis 20. Oktober gesperrt; NZZ 13. 10. 84, 45).
4. (durch ein Dokument o. Ä.) nachweisen, beweisen:
seine Ausgaben [mit/durch Quittungen] belegen;
etwas durch Beispiele belegen;
das ist durch Urkunden, urkundlich belegt;
seine Forderungen mit Gründen belegen (stützen, rechtfertigen);
Die Schwere der Verkehrsunfälle nahm weiter zu. Das belegen nicht nur die 308 zum Teil schwer verletzten Personen (Freie Presse 22. 8. 89, 2).
5. (Seemannssprache)
a) das Tau festmachen, um einen Poller o. Ä. schlingen:
belegt das Ende! (Kommando);
»Man wird wohl noch vorher die Leinen belegen dürfen?« entgegnet der Vater (Skipper 8, 1979, 41);
Jumbo … belegte die Haltetaue (Hausmann, Abel 21);
b) durch 1Belegen (5 a) der Taue festmachen:
ein Boot belegen.
6. (Jägersprache) (besonders von Hunden) ein weibliches Tier decken, begatten.
2be|le|gen [zu veraltet beliegen = liegen] (Amtssprache veraltend):
gelegen:
folgende im Hause … belegene Räume (Deutscher Einheits-Mietvertrag 1961, 1).
1be|le|gen
das Parkett mit einem Teppich belegen;
den Fußboden mit Teppichboden, die Küche mit Fliesen belegen;
Brote mit Wurst belegen;
belegte Brötchen (aufgeschnittene Brötchen mit Belag);
eine belegte (mit einem Belag überzogene) Zunge;
Ü eine belegte (nicht klangreine, ein wenig heisere) Stimme;
b) (Militär) beschießen:
eine Stellung mit Granaten belegen;
eine Stadt mit einem Bombenteppich belegen.
2. a) für jemanden, für sich selbst sichern, reservieren:
einen Platz, Stühle belegen;
Vorlesungen, einen Abendkurs belegen (sich dafür einschreiben);
b) (Sport) (einen Platz in der Rangordnung) einnehmen, erreichen:
die Norweger belegten die Plätze 2 und 8;
c) für etwas (besonders die Unterbringung von Personen) nutzen:
eine Stadt mit Truppen belegen;
das Hotel ist, die Zimmer sind voll belegt;
die [Telefon]leitung ist belegt (besetzt).
3. bedenken; jemandem, einer Sache etwas auferlegen:
Importwaren mit hohem Zoll belegen;
jemanden mit einem Spitznamen, mit dem Bannfluch belegen;
er wurde mit einer hohen Strafe belegt;
da werden auch Stimmen laut, die den Leistungssport … mit Schmähungen belegen (Freie Presse 30. 11. 89,6);
Robert Plump … wurde … mit einer Sperre bis zum 20. Oktober belegt (wurde bis 20. Oktober gesperrt; NZZ 13. 10. 84, 45).
4. (durch ein Dokument o. Ä.) nachweisen, beweisen:
seine Ausgaben [mit/durch Quittungen] belegen;
etwas durch Beispiele belegen;
das ist durch Urkunden, urkundlich belegt;
seine Forderungen mit Gründen belegen (stützen, rechtfertigen);
Die Schwere der Verkehrsunfälle nahm weiter zu. Das belegen nicht nur die 308 zum Teil schwer verletzten Personen (Freie Presse 22. 8. 89, 2).
5. (Seemannssprache)
a) das Tau festmachen, um einen Poller o. Ä. schlingen:
belegt das Ende! (Kommando);
»Man wird wohl noch vorher die Leinen belegen dürfen?« entgegnet der Vater (Skipper 8, 1979, 41);
Jumbo … belegte die Haltetaue (Hausmann, Abel 21);
b) durch 1Belegen (5 a) der Taue festmachen:
ein Boot belegen.
6. (Jägersprache) (besonders von Hunden) ein weibliches Tier decken, begatten.
2be|le|gen
gelegen:
folgende im Hause … belegene Räume (Deutscher Einheits-Mietvertrag 1961, 1).